Vergemeinschaftung
Wir leben seit mehreren Jahren bereits gemeinschaftlich zusammen. Noch gehört das Haus und Grundstück in Proitze 4 einer Einzelperson aus unserer Gruppe.
Unser Ziel ist die nachhaltige Vergemeinschaftung, sodass in Zukunft keine Einzelperson oder Gruppe Profit aus dem Wohnraum ziehen kann. Deswegen soll Haus und Grundstück in Zukunft auch rechtlich und finanziell vergemeinschaftet werden.
Das Modell
Proitze 4 e.V. ist ein eingetragener Verein. Der Verein wiederum wird 50%iger Anteilseigner an der Proitze 4 GmbH.
Die restlichen Anteile von 50% sollte ein außenstehender eingetragener Hausverein übernehmen.
Die GmbH kauft die seit mehreren Jahren bereits von den Vereinsmitgliedern bewohnten Gebäude und das Grundstück in Proitze 4.
Die GmbH vermietet anschließend ein Wohnrecht an die Vereinsmitglieder und Baugästis. Mitglied im Verein sind also die Bewohner*innen des Hauses bzw Grundstücks. Bewohner*in kann Mensch nur durch Mitgliedschaft im Verein werden.
Dieses Modell wurde durch das Mietshäusersyndikat e.V. in Deutschland und mitlerweile auch anliegenden EU Ländern entwickelt und in unzähligen Projekten bereits umgesetzt.
Es kommt am nächsten der Aussage “Die Häuser denen, die drin wohnen”.